Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Deutschland ist u.a. zu klären, ob und in welchem Umfang Zugriffsverbote auf streng geschützte, wildlebende Arten erfüllt sind. Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einzuhalten. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) muss durchgeführt werden. Die Bestandserfassung sowie die Ermittlung von Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die ökologischen Gegebenheiten und Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen sind Teil der saP.
Die Expertinnen und Experten der EWS Consulting...
- prüfen die artenschutzrelevanten Faktoren am geplanten Standort
- erfassen den Artenbestand am Eingriffsort, bei Bedarf durch örtliche ornithologische, fledermauskundliche und sonstige Felderhebungen
- beschreiben die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen
- prüfen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach BNatSchG
- prüfen bei Bedarf die Ausnahmevoraussetzungen
- schlagen, wenn erforderlich, Maßnahmen vor
- erstellen einen Bericht zur saP nach Vorlage des Landesamtes für Umwelt
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Michael Riedl B.rer.nat.
Biologie und Ökologie
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