Mit dem Beschluss des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) ist nun auch der Weg frei für viele EWS Sonnenfelder®

Wir feiern mit Frau Bundesministerin Eleonore Gewessler!

An der Tatsache, dass Agri-Photovoltaik auch für Österreich eine wichtige und sinnvolle Variante zur Erreichung von 100% enerneuerbarer Energie bis 2030 ist, haben wir nie gezweifelt. Umso mehr freut es uns, dass sich jetzt die gemeinsamen Anstrengungen des Teams gelohnt haben und Agri-Photovoltaik nun explizit im Erneuerbaren Ausbau Gesetz, das am 07.07.2021 vom österreichischen Nationalrat beschlossen wurde, verankert ist.

Jetzt ist klar festgelegt, dass zwischen PV-Freiflächenanlagen und Agri-PV-Anlagen unterschieden werden muss. Die Doppelnutzung auf Acker und Grünland, wie sie auch das EWS Sonnenfeld® ermöglicht, ist klar gewollt und wird im EAG sogar bevorzugt.

„Es ist für unser EWS Sonnenfeld® wichtig, dass zwischen PV-Freiflächenanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen unterschieden wird. Wir brauchen die Differenzierung, weil es einen Unterschied macht, ob ich zusätzlich zur Sonnenstromerzeugung dieselbe Fläche auch weiterhin zum Großteil landwirtschaftlich nutzen kann. Das ist gerade noch rechtzeitig auch den Politiker*innen klar geworden, die mit dem Beschluss des EAGs eine so wichtige Weichenstellung für die nächsten Jahre gelegt haben. Das ist für uns ein guter Grund zu feiern!“, freut sich Joachim Payr, Produktentwickler EWS Sonnenfeld® mit dem Team der EWS.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile vom EWS Sonnenfeld® und über Agri-Photovoltaik.
Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz sind nun die Rahmenbedingungen für den Ökostromausbau in den nächsten zehn Jahren geregelt, die Umsetzung muss aber in den Bundesländern erfolgen!